Der SVT mit seinen Strukturen

Inhalt

Einleitung
Geschäftsführender Vorstand
Erweiterter Vorstand
Ehrenrat
Versammlungen
Mitgliedschaft
Ehrenhaftes
Arbeitsdienst
Seglerische Veranstaltungen
Gesellschaftliche Veranstaltungen
Jugendveranstaltungen
Regelmäßige Veranstaltungen
Stander

Geschäftsführender Vorstand

Der GV vertritt den Verein in rechtlicher Beziehung, d.h. Rechtsgeschäfte und Verträge könne nur vom GV vorgenommen werden. Nur zwei Mitglieder des GV zusammen können rechtsverbindliche Zusagen abgeben. Zum GV gehören der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Schriftwart, der 1. Kassenwart und der technische Leiter.

Obwohl der zweite Kassenwart und der zweite Schriftwart formal zum erweiterten Vorstand gehören, werden sie zusammen mit den Ämtern vorgestellt.

Die Vorsitzenden

Die Vorsitzenden haben keine definierte Aufgabe im Sinne der unten aufgeführten Beschreibungen. Ihnen obliegt die Führung des Vereins sowie die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Vorsitzenden vertreten darüber hinaus den Verein nach außen in allen rechtlichen und repräsentativen Belangen.

Die Kassenwarte

Die Kassenwarte verwalten die Vereinskasse. Sie sind dem geschäftsführenden Vorstand, den Rechnungsprüfern und dem Ehrenrat gegenüber zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet. Sie überwachen den effektiven und sparsamen Einsatz der Mittel.

Die Schriftwarte

Die Schriftwarte führen die schriftlichen Arbeiten des Vereins. Ihnen obliegt weiter die Protokollführung in den Versammlungen und den Vorstandssitzungen, die Führung der Mitgliederliste, die Veröffentlichung im Nachrichtenblatt über die Mitgliederbewegungen, die Aufzeichnung über Jubiläen und Geburtstage.

Der Technische Leiter

Der Technische Leiter plant und erarbeitet die im Haushaltsplan vorgesehenen Projekte, außerdem verwaltet er Gebäude und Anlagen des Vereins. Die während des Arbeitsdienstes durchzuführenden Arbeiten werden in Übereinstimmung mit den Takelmeistern festgelegt.

Erweiterter Vorstand

Die Ressort-Leiter gehören zum sogenannten erweiterten Vorstand

Die Takelmeister

Die Takelmeister bestimmen den Arbeitseinsatz innerhalb des Arbeitsdienstes. Der 1.Takelmeister erarbeitet den Plan für die Verteilung der Liegelätze. Ein Hafenbelegungsplan ist von ihm bis zum Auslagern zu veröffentlichen.

Die Jugendwarte

Die Jugendwarte nehmen die Interessen der Vereinsjugend im Sinne des Vereins wahr. Die Jugendordnung und die Jugendrichtlinien sind bindend.

Die Segelwarte

Die Segelwarte vertreten den Verein in seglerischer Beziehung. Ein Veranstaltungsplan ist vor Beginn der Segelsaison zu veröffentlichen. Die Segelwarte führen die Yachtliste.

Der Vereinsbootswart

Der Vereinsbootswart ist für die Erhaltung und Pflege der vereinseigenen Boote sowie aller übrigen technischen Einrichtungen der Jugendabteilung zuständig.

Die Pressewarte

Die Pressewarte haben für den Inhalt und die Gestaltung der Vereinszeitung Sorge zu tragen. Die Ablehnung eines zur Veröffentlichung eingereichten Artikels ist zu begründen. Sie sind gleichzeitig Pressereferenten des Vereins und wachen über den Internet-Auftritt.

Die Messe- und Vergnügungswarte

Die Messe- und Vergnügungswarte richten die Vereinsfeste und Feierlichkeiten aus. Sie haben für das laufende Jahr einen Veranstaltungsplan vorzulegen. Außerdem haben sie die Preisgestaltung des Messebetriebes mit dem Ökonom abzusprechen und die Inventarliste der Messe zu führen. Der ZBV ist bei Veranstaltungen und Messeabsprachen beratend hinzuzuziehen.

Der ZBV

Der ZBV kann vom geschäftsführenden Vorstand bezüglich aller Vereinsbelange gesondert eingesetzt werden.

Ehrenrat

Der Ehrenrat setzt sich zusammen aus langjährigen Mitgliedern des SVT. Er hat diverse Aufgaben. Vereinfachend sagt die Geschäftsordnung dazu:

Aufgaben des Ehrenrates

a) Aufnahmesachbearbeitung
b) Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins
c) Entscheidung über die Berufung eines Ausgeschlossenen

Der Ehrenrat stellt den Aufnahmeausschuss; das ist seine angenehmste Aufgabe. Er führt mit einer Person, die einen Aufnahmeantrag gestellt hat, ein persönliches Gespräch und klärt ihn dabei über die Rechte und Pflichten eines SVT-Mitgliedes auf. Wenn der Aufnahmeausschuss nach dem Gespräch der Meinung ist, dass die Person zu uns passen könnte, und die Person nach dem Gespräch immer noch Mitglied im SVT werden möchte, spricht der Aufnahmeausschuss die Aufnahme als Probemitglied aus. Dem neuen Mitglied wird vom Aufnahmeausschuss ein Pate zur Seite gestellt. Dieser sog. Pate ist ein aktives Mitglied des SVT und hilft dem Probemitglied während des Probejahres sich im SVT zurechtzufinden. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Vorstand über die endgültige Aufnahme in den SVT, nachdem auch der Pate dazu gehört wurde.

Die Schlichtung von Streitigkeiten betrifft sowohl Angelegenheiten von Mitgliedern untereinander als auch Diskrepanzen zwischen einem Mitglied und dem Vorstand. Der Ehrenrat ist hier vorgesehen, um im Falle ernsthafter Auseinandersetzungen den Gang zum Gericht zu vermeiden. Selbstverständlich kann unsere Satzung und unsere Geschäftsordnung niemandem ein Grundrecht der Bundesrepublik Deutschland verwehren. Trotzdem erwartet der Verein, dass im Streitfall jede Seite die Entscheidungen des Ehrenrates respektiert, und dass juristische Streitigkeiten aus unseren Reihen ferngehalten werden.

Ausschlussverfahren sind glücklicherweise extrem selten. Auch in diesen Fällen hat der Ehrenrat das letzte Wort, wenn der Betroffene vor dem Ehrenrat in Berufung geht. Ausschlussverfahren werden durch den Vorstand eingeleitet, wenn Fälle von extremer Unkameradschaft vorliegen, wenn der Ruf des SVT in der Öffentlichkeit geschädigt wird, oder wenn eine wiederholte Treuepflichtverletzung vorliegt – also mehrfach Beiträge oder Liegegelder nicht bezahlt wurden oder wenn der Arbeitsdienstverpflichtung wiederholt nicht nachgekommen wurde. Wie gesagt: Derart unschöne Fälle sind äußerst selten und weder für den Vorstand noch für den Ehrenrat ein besonderes Vergnügen.

Versammlungen

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung (JHV) ist wohl sicherlich eine der wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Sie findet einmal jährlich üblicherweise am 2. Freitag im Februar statt und ersetzt die Mitgliederversammlung des Februar.

Zur JHV wird als Einladung der Travesegler zugeschickt. Das ist gemäß Satzung und Geschäftsordnung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, hat sich aber als zweckmäßig erwiesen.

Auf der JHV berichten die Vorstandsmitglieder über ihre Ressorts. Auch der Kassenwart gibt einen Jahresbericht ab, der durch den Bericht der Kassenprüfer ergänzt wird. Die Kassenprüfer beantragen bei der Mitgliederversammlung die Entlastung des Kassenwartes. Auch der Gesamtvorstand muss durch die Mitgliederversammlung entlastet werden. Diese Entlastung wird stets durch das an Lebensjahren älteste anwesende Mitglied beantragt. Die JHV ist auch der Rahmen für ein paar Ehrungen seglerischer Leistungen des Vorjahres

Nach der Entlastung erfolgt die Neuwahl der Vorstandsmitglieder. Im Jahreswechsel stehen immer die ersten und die zweiten Ressortleiter zur Wahl.

Der neue Vorstand übernimmt nach der Wahl die Leitung der weiteren Versammlung, auf der dann der Haushaltsplan des Kassenwartes beschlossen wird und über weitere richtungsweisende Dinge abgestimmt wird.

Satzungsänderungen und Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand können nur auf der JHV oder auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen bzw. durchgeführt werden.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) findet – bis auf ein paar Ausnahmen – jeden ersten Donnerstag im Monat statt. Der SVT-Volksmund spricht hier auch von der Monatsversammlung; Mitgliederversammlung ist also der offizielle Ausdruck, Monatsversammlung meint dasselbe und darf im SVT als Synonym verwendet werden.

Die oben erwähnten Terminausnahmen sind die JHV und möglicherweise gelegentliche Verschiebungen, wenn sie mit Schulferien kollidieren. Im Dezember und in der Zeit des Sommerurlaubs (Juli, August) fällt die Mitgliederversammlung aus.

In der MV berichtet der Vorstand über Eingänge und stellt Anträge zur Diskussion und Abstimmung. Mitgliederbewegungen werden bekannt gegeben, neue Mitglieder werden vorgestellt und in der Novemberversammlung wird über die Übernahme in die aktive Mitgliedschaft abgestimmt.

Alle laufenden Dinge im SVT werden in der MV angekündigt, beraten und abgestimmt. Über jede MV fertigt der Schriftwart ein Protokoll an. Das Protokoll wird im Travesegler veröffentlicht. Die Beschlüsse der MV und der JHV sind für alle Mitglieder bindend. Nicht alle MV sind gleichermaßen spannend oder unterhaltsam. Eine regelmäßige Teilnahme ist trotzdem für alle Mitglieder dringend zu empfehlen, wenn ihnen die Ereignisse im SVT nicht gleichgültig sind. Für einen geselligen Abend und eine nette Kontaktpflege zu den Kameradinnen und Kameraden ist die MV allemal eine gute Gelegenheit.

Mitgliedschaft

Der SVT bietet unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft an:

Dazu gehören bei den Erwachsenen Mitgliedern

  • Probemitglieder
  • Fördermitglieder
  • Aktive Mitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Damenmitglieder
  • Freundschaftsmitglieder

Und bei den Jugendlichen

  • Jugendmitglieder

Probemitglieder

Die Neuaufnahmen in den SVT erfolgen zum Fördermitglied, zum Damenmitglied oder zum Freundschaftsmitglied.

Stellt ein Interessent einen Aufnahmeantrag, wird er i.d.R. durch den Aufnahmeausschuss zu einem Gespräch eingeladen. Aufgrund dieses Gespräches empfiehlt der Aufnahmeausschuss dem Vorstand i.A. die Aufnahme des neuen Mitgliedes. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft der Gesamtvorstand, der i.A. immer der Empfehlung des Aufnahmeausschusses folgt. Der Interessent kann damit als Probemitglied aufgenommen werden, und wird in der darauf folgenden Monatsversammlung der Mitgliedschaft vorgestellt. Die Probezeit dauert ein Jahr. Mitglieder auf Probe werden im SVT-Hafen als Gastlieger behandelt.

In dieser Zeit haben Verein und Neumitglied die Gelegenheit einander kennen zu lernen und aus den Reihen der SVT-Mitglieder übernimmt ein Kamerad die Patenschaft für das neue Mitglied. Der Pate dient dem neuen Mitglied als Ansprechpartner, um sich im SVT leichter zurechtzufinden und hilft dem Vorstand am Ende der Probezeit bei der Entscheidung über die endgültige Aufnahme. Während der Probezeit haben sowohl der SVT als auch das Probemitglied das Recht, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wir sind sehr froh darüber, dass das in der Praxis nur äußerst selten vorkommt.

Hinsichtlich der Beiträge wird ein Probemitglied wie ein Fördermitglied bzw. wie ein Freundschaftsmitglied behandelt. Mitglieder auf Probe haben kein Stimm- und Wahlrecht.

Fördermitglieder

Nach Ablauf des Probejahres erfolgt die Übernahme in die fördernde Mitgliedschaft oder ggf. in die Freundschaftsmitgliedschaft. In der Monatsversammlung erhält das neue Fördermitglied dann die Vereinsnadel und eine Kopie von Satzung und Geschäftsordnung ausgehändigt. Das Sekretariat nimmt rechtzeitig Kontakt mit dem neuen Fördermitglied auf, um sicherzustellen, dass es zu der entsprechenden Monatsversammlung auch anwesend sein kann.

Für Fördermitglieder gelten alle Mitgliederrechte und –pflichen. Jedoch: Fördermitglieder haben eingeschränktes Stimm- und Wahlrecht, und keinen Anspruch auf einen Liegeplatz. Das einschränkte Stimmrecht bezieht sich auf die Abstimmung zur Übernahme in die aktive Mitgliedschaft. An dieser Abstimmung dürfen Fördermitglieder nicht teilnehmen. Fördermitglieder haben lediglich aktives Wahlrecht. Sie können also nicht für ein Vorstandsamt kandidieren. Wie jedes Mitglied kann auch ein Fördermitglied einen SVT-Liegeplatz beantragen. Die Takelmeister werden bei der Vergabe der Liegeplätze die Wünsche bestmöglich berücksichtigen. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Liegeplatz jährlich wiederholt langfristig zur Verfügung steht.

Aktive Mitglieder

Die sog. „aktive Mitgliedschaft“ beinhaltet das sog. „passive Wahlrecht“ – man darf also ein Vorstandsamt übernehmen. Man darf bei der Übernahme in die aktive Mitgliedschaft mit abstimmen und der Verein muss dem aktiven Mitglied einen Liegeplatz garantieren. Die Liegegebühren für aktive Mitglieder sind günstiger als die der fördernden Mitglieder.

Die max. Anzahl der aktiven Mitglieder im SVT ist hauptsächlich durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Liegeplätze begrenzt.

In die aktive Mitgliedschaft kann man übernommen werden, wenn man einen formlosen schriftlichen Antrag an den Vorstand stellt. Für das laufende Jahr werden jeweils die Anträge berücksichtigt, die bis Ende September eingegangen sind.

In der Oktober-Vorstandssitzung berät der Vorstand darüber, welche Antragsteller in der Monatsversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen werden.

Der Vorstand bemüht sich dabei um eine möglichst objektive Beurteilung. Die Kriterien dafür sind einfach:
Es hängt davon ab, wann der Antrag gestellt wurde, also wer möglicherweise durch ältere abschlägig beschiedene Anträge noch vorher zu berücksichtigen ist, wie viele frei gewordene Liegeplätze garantiert werden können und nicht zuletzt davon, wie sich der Antragsteller im Vereinsleben und beim Arbeitsdienst engagiert.

Unsere vergleichsweise sehr kostengünstige Hafensituation begründet sich auf Hilfe auf Gegenseitigkeit, auf Kameradschaft, auf gesellschaftliches Vereinsleben und auf Ehrenamt. Das unterscheidet uns von einer kommerziellen Marina, in der die anfallenden Arbeiten professionell vergeben werden.
Bevor jemand „Aktiv“ wird, möchten wir als SVT uns auch sicher sein, dass der Bewerber diese Grundsätze auch aktiv unterstützt und mit trägt. Schließlich wird niemand gezwungen, bei uns Mitglied zu werden, wenn ihm das alles zu viel „Vereinsmeierei“ ist.

Die Takelmeister reden bei den Vorschlägen also ein sehr gewichtiges Wort mit. In der Praxis dauert bei den meisten Mitgliedern, die eine aktive Mitgliedschaft wünschen, die Zeit bis dahin zwischen fünf und acht Jahren. Wegen des oft großen Andrangs sind nach der Antragstellung auch Wartezeiten von zwei bis drei Jahren keine Seltenheit und haben also nichts zu tun mit einem vielleicht befürchteten „Nasenfaktor“.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind aktive Mitglieder mit Sonderstatus. Sie sind von der Beitragszahlung und der Pflicht zum Arbeitsdienst befreit.

Der Gesamtvorstand kann mit Zustimmung des Ehrenrates Mitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

Damenmitglieder

Damenmitglieder sind Mitglieder mit Sonderstatus. Sie haben – wie Fördermitglieder – eingeschränktes Wahl- und Stimmrecht und eine Beitragsvergünstigung.

Dieser Status ist historisch bedingt eine Art von Familienmitgliedschaft. In der Praxis sind viele Ehefrauen und Lebensgefährtinnen der SVT-Mitglieder „Damenmitglieder“. Selbstverständlich können schon dem Namen nach nur die holden Weiblichkeiten „Damenmitglied“ werden. Möchte eine Frau jedoch eine Yacht im SVT unterhalten, geht das nur mit fördernder oder aktiver Mitgliedschaft.

Bei der Aufnahme in die Damenmitgliedschaft wird i.A. auf eine Probezeit verzichtet, da die Dame durch die Mitgliedschaft des Partners dem SVT schon bekannt ist.

Freundschaftsmitglieder

Freundschaftsmitglieder sind wie Damenmitglieder Mitglieder mit Sonderstatus. Sie haben eingeschränktes Wahl- und Stimmrecht und eine Beitragsvergünstigung.

Die Freundschaftmitgliedschaft kann von jedem angenommen werden, der sich dem SVT freundschaftlich verbunden fühlt. Das könnten z.B. ständige Crew-Mitglieder unserer aktiven Segler sein oder vielleicht engagierte Eltern unserer Jugendmitglieder, die so eine Verbindung zum SVT aufbauen möchten. Selbstverständlich können auch nicht mehr aktiv segelnde Mitglieder zur Freundschaftsmitgliedschaft wechseln und damit möglicherweise einen Austritt aus Kostengründen vermeiden.

Das Unterhalten eines Bootes im SVT ist als Freundschaftsmitglied nicht möglich. Dazu muss über den Weg der Fördermitgliedschaft die aktive Mitgliedschaft erworben werden. Freundschaftsmitglieder werden im SVT-Hafen als Gastlieger behandelt.

Jugendmitglieder

Mitglieder unter 18 gehören der Jugendgruppe an. Ab 18 kann ein Jugendmitglied den Antrag auf Übernahme in die aktive oder in die Fördermitgliedschaft stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand ohne Abstimmung in der monatlichen Mitgliederversammlung. Mit 21 Jahren erfolgt die automatische Übernahme in die Fördermitgliedschaft, wenn nichts anderes beantragt wurde.

Jugendmitglieder zahlen ermäßigten Beitrag.

Aktive Mitgliedschaft in Familien

Grundsätzlich wird die aktive Mitgliedschaft durch die Zustimmung in der Mitgliederversammlung erreicht. Lediglich im Fall von Ehegatten ist eine weitreichende Bevorzugung in der Geschäftsordnung niedergeschrieben.

Die Satzung und die Geschäftsordnung regelt die Nachfolge von verstorbenen Mitgliedern durch Familienangehörige. Daraus ergibt sich jeweils eine Verfahrensweise für bestimmte Situationen, in denen der Nachfolger die aktive Mitgliedschaft anstrebt. Das unten beschriebene Verfahren ergibt sich aus den Texten, wie sie in Satzung und GO verfasst sind.

Vorab nochmal zur Klärung unserer Schriften eine kurze Zusammenfassung:

Die entsprechenden Kapitel über Mitgliedschaften sind in den Paragraphen 4..7 der Satzung beschrieben.
Satzung: §4 beschreibt die Mitgliedschaftsformen; §5 beschreibt, wie man Mitglied wird; §6 beschreibt, wie sich eine Mitgliedschaft ändern kann.

Ändern heißt, dass eine Mitgliedschaft schon besteht. Sonst kann sie sich nicht ändern.

Zu §6 – wie sich die Mitgliedschaft ändern kann – geht die GO näher ein und nennt Vorzugsbehandlungen für Familienangehörige, wie beim Antrag auf aktive Mitgliedschaft verfahren wird:

Verwandten ersten Grades von aktiven Mitgliedern soll Vorrang eingeräumt werden („soll“ heißt nicht „muss“)
Verwandten ersten Grades von verstorbenen aktiven Mitgliedern soll Vorrang eingeräumt werden
Bei 2. (Tod eines aktiven Mitgliedes) kann auf Aufnahmegebühren verzichtet werden
Bei 2. (Tod eines aktiven Mitgliedes) ist bei einem verwitweten Ehegatten dem Antrag auf aktive Mitgliedschaft zu entsprechen.

Daraus folgt der Umgang mit Nachfolgern:

Bei Ehegatten wird dem Wunsch nach aktiver Mitgliedschaft sofort entsprochen, sofern sie bereits SVT-Mitglied in irgend einer Form sind. Die Entscheidung trägt der Geschäftsführende Vorstand alleine. Die Übernahme erfolgt sofort nach Antrag ohne Aufnahmegebühren für Person und Boot. Durch dieses bevorzugte Verfahren soll auch die vorher bestehende Mehrfachmitgliedschaft innerhalb einer Familie gewissermaßen belohnt werden.

Besteht bei Nachfolgern egal welchen Verwandtschaftsverhältnisses keine Mitgliedschaft, kann zunächst die Fördermitgliedschaft erworben werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet werden wenn dass neue Mitglied das wünscht und der Aufnahmeausschuss dem zustimmt.

Verwandte ersten Grades sollen beim Antrag auf aktive Mitgliedschaft bevorzugt werden. In der Praxis heißt das, dass der Vorstand schon nach Ablauf eines Jahres die entsprechende Person der Versammlung zur Übernahme in die aktive Mitgliedschaft zur Abstimmung vorschlagen wird. Der übliche Rahmen der weiteren Kriterien wird aber auch hier angewandt. Andere Verwandte durchlaufen die normalen Zeiten.

Beim Tod des Vorgängers kann auf Aufnahmegebühren verzichtet werden. In der Praxis wird auf die Bootsaufnahmegebühr verzichtet, wenn dass Boot nach der Übernahme analog zum Geschäftsordnungskapitel „Aufnahmegebühren“ 36 Monate durch das neue Mitglied im SVT betrieben wird. Andernfalls erfolgt eine Nachberechnung. Die Aufnahmegebühr für die Person ist in jedem Fall fällig, wenn die Probezeit endet bzw. die „normale“ fördernde Mitgliedschaft beginnt. Für Boot und Mitglied gelten die Beiträge und Liegegelder entsprechend dem Mitgliedsstatus.

Ehrenhaftes

Ehrennadeln

Der SVT verleiht seinen langjährigen Mitgliedern Ehrennadeln für eine bestimmte Anzahl von Mitgliedschaftsjahren.

Eine silberne Ehrennadel für 25jährige Mitgliedschaft und eine goldene Ehrennadel für die 40jährige Mitgliedschaft. Weitere Ehrungen werden dann in 10jahres-Abständen durchgeführt. Die damit verbundene goldene Ehrennadel unterscheidet sich von den vorherigen goldenen Nadeln nur im Aufdruck der Jahreszahl.

Die Verleihung einer Nadel erfolgt in der Mitgliederversammlung im Rahmen einer kleinen Laudatio, die entweder durch einen befreundeten Kameraden des Jubilaren oder durch den Vorstand vorgenommen wird.

Mit der Verleihung der silbernen Ehrennadel erfolgt zukünftig auch die schriftliche Einladung zum Jubiläumsessen der Ehrennadelträger. Weitere Vergünstigungen oder Privilegien sind damit nicht verbunden.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind aktive Mitglieder mit Sonderstatus. Sie sind von der Beitragszahlung und der Pflicht zum Arbeitsdienst befreit.

Der Gesamtvorstand kann mit Zustimmung des Ehrenrates Mitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

Die letzte Reise

Wir alle müssen irgendwann unsere letzte lange Reise antreten, das ist Gottes Wille – oder für andere schlicht ein Naturgesetz. Im SVT ist es jedoch gute Kultur, den verstorbenen Mitgliedern stets ein ehrendes Andenken zu bewahren.

Für jedes Mitglied wird mit Bekanntwerden des Todesfalls der Stander am Flaggenmast auf Halbmast gesetzt. Die Halbmastflaggung dauert bis zur offiziellen Trauerfeier.

Bei Ehrenmitgliedern und ehemaligen geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern schaltet der SVT eine Traueranzeige in der Tageszeitung und nimmt offiziell an der Trauerfeier teil. Wenn die Angehörigen es wünschen hält ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes beim Tod von Ehrenmitgliedern eine kurze Ansprache auf der Trauerfeier.

Jeder Todesfall im SVT wird mit einer Gedenkminute in der Monatsversammlung und mit einer Abkündigung im Travesegler begleitet.

Arbeitsdienst

Arbeitsdienst

Am Thema „Arbeitsdienst“ erhitzen sich bisweilen die Gemüter. Man ärgert sich über Mitglieder, die mit zwei linken Händen und lauter Daumen dran den Effektivitätsschnitt drücken und über andere, die es mit großem rhetorischen Aufwand verstehen, arbeitswillige Mitglieder bei Ihrer Tätigkeit zu behindern. Selbstverständlich bleibt das zum Glück die ganz seltene Ausnahme…

Doch der Reihe nach:
Ein grundlegendes Selbstverständnis des SVTs ist es auch, seinen Mitgliedern und Gästen ein niveauvolles Ambiente zu möglichst kostengünstigen Preisen zu bieten. Erstes können auch kommerziell betriebene Yachthäfen, zweites können sie meistens nicht.

In einer kommerziellen Marina müssen alle anfallenden Arbeiten professionell beauftragt werden. Die ausführenden Dienstleitungs- und Handwerksbetriebe müssen dafür bezahlt werden. Diese Kosten sind zwangsläufig auf die Liegepatzinhaber umzulegen. Und der Betreiber selbst möchte natürlich auch leben. Das ist sein gutes Recht.

Der SVT hingegen pflegt seine Anlagen in Eigenleistung und er bewerkstelligt das Ein- und Auslagern der Boote in Eigenleistung. Er ist darüber hinaus auch nicht auf die Erzielung von wirtschaftlichem Gewinn ausgelegt. Das ermöglicht Kosten für die Mitglieder, die signifikant unter denen einer kommerziell betriebenen Marine liegen.

Da sich die anfallende Arbeit bekanntlich jedoch nicht von alleine erledigt, müssen alle Mitglieder, die ein Boot auf einem SVT-Liegeplatz haben, am Arbeitsdienst teilnehmen. Die Geschäftsordnung sieht da nur ganz wenige Ausnahmen vor. Die Anzahl der Arbeitsdienststunden wird jährlich auf der Jahreshauptversammlung durch den Takelmeister bekannt gegeben. Sie beträgt derzeit 43 Stunden pro Jahr und Mitglied.

Der größte Teil des Arbeitsdienstes wird konzertiert zum Ein- und Auslagern organisiert. Das sind die Hauptveranstaltungen für die Arbeitsdienste, die einen großen organisatorischen Aufwand für die Ressort-Leiter bedeuten. An diesen Tagen ist die Durchführung von Privatarbeiten an Booten o.ä. untersagt. Mitgliedern, die an den beiden Wochenenden durchgängig ihren Arbeitsdienst verrichten, verbleiben nur noch wenige Reststunden, die sich über das Jahr leicht unterbringen lassen.

Übrigens

Über den Arbeitsdienst sagt unsere Geschäftsordnung:

Mit Ausnahme des geschäftsführenden – und besonders belasteten Mitgliedern des erweiterten Vorstandes – hat jedes Mitglied, dessen Schiff im SVT-Hafen liegt (Sommer oder Winterlager), den vom Vorstand festgelegten Arbeitsdienst zu leisten. Über 70-jährige Mitglieder sind, sofern sie mindestens 25 Jahre dem SVT angehören, vom Arbeitsdienst befreit. Jollensegler leisten mindestens 50 % der festgelegten Arbeitsstunden.

Seglerische Veranstaltungen

Ansegeln

Ansegeln ist die erste offizielle seglerische Veranstaltung jeden Jahres. Sie wird durch die Flaggenparade eröffnet. Die Flaggenparade beginnt mit einer Ansprache des Vorsitzenden unter dem Flaggenmast. Die Ansprache endet mit den besten Wünschen für die neue Segelsaison und nach einem dreifachen „Godewind Ahoi“ werden Stander und Flaggen gehisst.

Anschließend knallen die Sektkorken. Es ist gute Sitte geworden, dass mit einem kleinen Schlückchen Sekt auf die neue Saison angestoßen wird. Der Sekt wird durch die Teilnehmer mitgebracht.

Nach der offiziellen Eröffnung übernimmt der Segelwart die Veranstaltung. In der Vergangenheit sind zwei typische Abläufe durchgeführt worden. Das ist einerseits ein Geschicklichkeitssegeln auf der Pö.-Wiek, bei dem zwei Runden um ein Tonnendreieck in möglichst derselben Zeit gesegelt werden müssen oder es ist anderseits eine Geschwaderfahrt zur Tonne Brodten-Ost, die durch das Boot des Vorsitzenden angeführt wird. Die Segelwarte entscheiden über den Ablauf der Veranstaltung.

Eine weitere Gepflogenheit soll ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten: Zum Ansegeln laden die Eigner der Yachten Mitglieder der Jugendgruppe ein, bei ihnen am Ansegeln teilzunehmen. Insbesondere für Jugendmitglieder, deren Eltern nicht über ein eigenes Boot verfügen ist das ein besonders attraktives Angebot und es hilft darüber hilft darüber hinaus, Jugendliche für den Segelsport zu begeistern.

Die Veranstaltung klingt am Nachmittag in gemütlicher Runde in der SVT-Messe aus.

Pfingstfahrt

Die Pfingstfahrt kann schon ein bisschen als eine erste Probe für den Sommertörn verstanden werden. Auf dem ersten mehrtägigen Törn des Jahres, kann nun festgestellt werden, ob es tatsächlich gelungen ist, alle Winterbaustellen an Bord zu schließen.

Die Pfingstfahrt wird durch die Segelwarte organisiert. Die Abstimmung über das Ziel der Pfingstfahrt erfolgt in der Monatsversammlung. Für die Teilnahme wird um Anmeldung auf einer Liste im Aushang gebeten.

Das Ziel wird dann am Pfingstsamstag angesteuert, wo am Abend ein gemeinsames Fest gefeiert wird. Die Gestaltung des Pfingstsonntags wird i.A. den mitfahrenden Kameraden selbst überlassen. Meistens bilden sich kleine Grüppchen, die das nächste Ziel verabreden, um dort gemeinsam den Sonntag Abend zu verbringen. Die Anzahl der in Frage kommenden möglichen Ziele ist vom SVT aus leider begrenzt. Damit stellt sich zwar eine turnusmäßige Wiederholung der Veranstaltung ein, jedoch lockt wohl immer wieder der gesellschaftliche Aspekt eine große Zahl von Mitgliedern und Gästen trotz manchmal widriger Witterungsumstände an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Da zu dieser Veranstaltung eine große Zahl von Plätzen in unserem Hafen frei wird, nutzen natürlich auch andere Vereine das Pfingstfest zu einem ähnlichen Törn und besuchen den SVT. So wird unserem Hafenmeister jedenfalls nicht langweilig.

Gemeinschaftswettfahrt (GW)

Die GW ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Trave-Vereine. Sie steht unter dem Vorzeichen der besonderen Fairness und soll insbesondere auch den weniger regattageübten Fahrtenseglern die Teilnahme an einer sportlichen Segelveranstaltung ermöglichen.

Die GW findet meistens am ersten Septemberwochenende auf der Lübecker Bucht statt. Die Yacht-Vermessung erfolgt nach DSV-Yardstick mit revierspezifischen Korrekturen. In Abhängigkeit von der Yardstick-Vermessung werden Gruppen gebildet, deren Mitglieder jeweils gegeneinander segeln. Darüber hinaus werden auch über Gruppen hinweg Wanderpreise vergeben.

Beginn der Veranstaltung ist jeweils beim SVH auf dem Priwall. Die Siegerehrung wird in der SVT-Messe vorgenommen.

Im Zusammenhang mit der GW steht immer auch ein Seglerfest in der Halle des SVH. Wäre da nicht auch noch das Segeln, würde sich die Teilnahme an der GW schon allein deswegen lohnen. Denn wo sonst treffen so viele Segler die Kameraden aus den befreundeten Vereinen.

Absegeln

Das Absegeln ist eine in sofern besondere Veranstaltung, als das sie einerseits jedes Jahr gleich verläuft und andererseits aber mit einer besonderen sportlichen Veranstaltung einher geht.

Das Absegeln liegt in der Obhut der Segelwarte, die auch jeweils um eine Voranmeldung auf einer List im Aushang bitten. Die Veranstaltung findet ca. Ende September an einem vollen Wochenende statt.

Der Samstag führt zu unseren Freunden im Neustädter Seglerverein in den Rundhafen. Der Abend wird dabei mit kulinarischem Genuss und anschließenden amüsanten Showeinlagen oder einfach nettem Klönschnack im Seglerheim verbracht.

Der Sonntagmorgen beginnt mit einem Damenfrühstück im Seglerheim. Die Herren frühstücken an Bord. Das Damenfrühstück bietet auch den Rahmen für die Steuerfraubesprechung der anschließenden Damenwettfahrt. Die Teilnahme am Frühstück ist jedoch nicht verbunden mit der Teilnahme an der Damenwettfahrt, auch wenn das hin und wieder mal so dargestellt worden ist.

Bei der Damenwettfahrt führen die Damen das Ruder der Yacht. Die Herren haben sich derweil um den Service an Bord oder um die Vorsegel zu bemühen. Gelegentliche „Beratungsgespräche“ werden zwar missbilligend beäugt, grundsätzlich zu verhindern sind sie jedoch nicht.

Der Kurs der Wettfahrt wird je nach Wind in unterschiedlicher Länge zwischen Neustadt und Travemünde platziert. Nach der Zieldurchfahrt geht es auf den Rückweg zum SVT.

Zu einer verabredeten Zeit findet am Flaggenmast die Flaggenparade statt. Mit einer kurzen Ansprache des Vorsitzenden wird die Segelsaison offiziell beendet und nach einem dreifachen „Godewind Ahoi“ werden Stander und Flaggen niedergeholt. Nachdem alle Flaggen verpackt worden sind, wird als Winterbeflaggung der Stander wieder gesetzt.

Der Nachmittag endet mit einer gemütlichen Runde in der SVT-Messe und der Siegerinnen-Ehrung der Damenwettfahrt.

Motortour rund Lübeck

Diese Veranstaltung ist die letzte im Jahr, die noch auf dem Wasser stattfindet. Sie ist platziert an dem Sonntag vor dem Einlagern.

Alle Masten sind zu dem Zeitpunkt gelegt. Dieser Umstand bietet eine gute Gelegenheit, zu einer Binnenfahrt, denn mit Mast wäre eine Brückendurchfahrt in Lübeck unmöglich.

So trifft sich jährlich eine große Anzahl von Kameraden zu dieser Geschwaderfahrt, bei der auch Gäste mitgenommen werden, denen im Laufe der Saison der Seegang auf der Ostsee wohl nicht so gut bekommen würde.

Der Kurs führt traditionell über die Trave nach Lübeck, unter der Hubbrücke hindurch, durch den Klughafen und den Elbe-Lübeck-Kanal, an den Liegeplätzen des LMC vorbei zur Puppenbrücke. Ansegeln

Ansegeln ist die erste offizielle seglerische Veranstaltung jeden Jahres. Sie wird durch die Flaggenparade eröffnet. Die Flaggenparade beginnt mit einer Ansprache des Vorsitzenden unter dem Flaggenmast. Die Ansprache endet mit den besten Wünschen für die neue Segelsaison und nach einem dreifachen „Godewind Ahoi“ werden Stander und Flaggen gehisst.

Anschließend knallen die Sektkorken. Es ist gute Sitte geworden, dass mit einem kleinen Schlückchen Sekt auf die neue Saison angestoßen wird. Der Sekt wird durch die Teilnehmer mitgebracht.

Nach der offiziellen Eröffnung übernimmt der Segelwart die Veranstaltung. In der Vergangenheit sind zwei typische Abläufe durchgeführt worden. Das ist einerseits ein Geschicklichkeitssegeln auf der Pö.-Wiek, bei dem zwei Runden um ein Tonnendreieck in möglichst derselben Zeit gesegelt werden müssen oder es ist anderseits eine Geschwaderfahrt zur Tonne Brodten-Ost, die durch das Boot des Vorsitzenden angeführt wird. Die Segelwarte entscheiden über den Ablauf der Veranstaltung.

Eine weitere Gepflogenheit soll ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten: Zum Ansegeln laden die Eigner der Yachten Mitglieder der Jugendgruppe ein, bei ihnen am Ansegeln teilzunehmen. Insbesondere für Jugendmitglieder, deren Eltern nicht über ein eigenes Boot verfügen ist das ein besonders attraktives Angebot und es hilft darüber hilft darüber hinaus, Jugendliche für den Segelsport zu begeistern.

Die Veranstaltung klingt am Nachmittag in gemütlicher Runde in der SVT-Messe aus.

Gesellschaftliche Veranstaltungen

Jubiläumsessen der Ehrennadelträger

Der Name klingt in der Tat kompliziert. Früher hieß es einfach „Ehrennadelträgeressen“. Mehrfach wurde jedoch gefragt, ob an dem Abend unsere Ehrennadelträger verspeist werden, so wie z.B. beim „Grünkohlessen“ eben Grünkohl gegessen wird. Solche Missverständnisse werden nun mit dem neuen Namenskonstrukt vermieden.

Ehrennadelträger sind Mitglieder mit über 25jähriger Vereinszugehörigkeit (siehe Ehrennadeln). Diese Mitglieder werden zu der Veranstaltung durch die Vergnügungswarte schriftlich eingeladen. Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstandes sowie die übrigen Funktionsträger gehören „Kraft Amtes“ dazu. Sie werden nicht extra schriftlich eingeladen. Jeder dieser „offiziellen“ Teilnehmer kann je nach Platzangebot in der Messe weitere Mitglieder einladen, die nicht durch die Vergügungswarte angeschrieben worden sind. Das soll insbesondere zur Integration der jüngeren Vereinsmitglieder führen und ihnen eine weitere Möglichkeit geben, den Kontakt zu den älteren Mitgliedern zu pflegen.

Für die Veranstaltung findet jährlich im März in der Messe des SVT statt. Dazu ist festliche Kleidung gewünscht.

Das Jubiläumsessen der Ehrennadelträger wird eröffnet durch eine kurze Begrüßungsansprache des Vorsitzenden. Anschließend beginnt der wichtigste Teil des Abends: Natürlich das Essen. Traditionell wird hier Matjes mit grünen Bohnen, Speckstippe und Pellkartoffeln serviert. Dass der Fisch hinterher auch schwimmen muss, versteht sich von alleine.

Bisweilen gibt es Ehrungen durch den SVSH zu verteilen. Dabei stellt die Verleihung der Ehrennadel für mindestens 15jährige ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein des Seglerverbandes wohl die häufigste Auszeichnung dar. Sie wird im Allgemeinen verliehen durch den Vorsitzenden des Ehrenrates des SVSH. Das Jubiläumsessen der Ehrennadelträger ist der würdige Rahmen dafür.

Der weiter Verlauf des Abends obliegt den Vergnügungswarten. Darüber hinaus ist es schöne Gewohnheit geworden, dass die Mitglieder und Gäste sich mit Show-Einlagen wie Versen, Texten oder Musik in das Programm einbringen. Das Jubiläumsessen der Ehrennadelträger ist stets ein gemütlicher Abend in Vorfreude auf die kommende Segelsaison.

Aus- und Einlagern

Das Auslagern ist der Transport und das Kranen der Boote vom Winterlage an den Hafenliegeplatz. Das Einlagern ist das Einbringen der Boote in das Winterlager.

Diese beiden Aktionen werden jeweils mit einem gemeinschaftlichem Arbeitsdienstwochenende durchgeführt. Das Wochenende beginnt am Freitag Mittag und endet am Sonntag Nachmittag, wenn alle Arbeit abgeschlossen ist. Privatarbeit an den Booten ist zu dieser Zeit unerwünscht.

Die Arbeit mit den Booten und im Gelände wird auf bestimmte Trupps aufgeteilt. So gibt es diverse Trupps, die sich um die Boote kümmern und es gibt Trupps für die Pflege von Messe, Platz und Hafen. Die Einteilung der Kameraden zu den entsprechenden Trupps ist an den Tagen am Eingang zur Messe ausgehängt. Für jeden Trupp ist ein Truppführer eingeteilt, der von Takelmeister die Aufgaben für den Trupp erhält. Der Truppführer organisiert die Arbeit innerhalb des Trupps.

Am Freitag Abend findet traditionell ein Heringsessen in der Messe statt.

Der Arbeitsdienst im SVT dient natürlich dazu, das notwendige Arbeitspensum zu erledigen. Er hat aber auch den großen Vorteil, ein gesellschaftliches Ereignis zu sein. Zu kaum einer anderen Veranstaltung kommen so viele SVT-Kameraden auf einmal zusammen, so dass neben der Arbeit auch ausreichend Gelegenheit zur Kontaktpflege besteht. Neuen Mitgliedern ist schon allein deswegen die Teilnahme am Arbeitsdienst unbedingt zu empfehlen.

Hafenfest

Das Hafenfest ist die große Sommerveranstaltung des SVT. Es wird organisiert durch die Vergnügungswarte und findet im gesamten SVT-Gelände statt. Legere sommerliche Kleidung ist hier angesagt. Eine persönliche schriftliche Einladung erfolgt nicht.

Das Hafenfest wird durch eine kurze Begrüßungsansprache durch den Vorsitzenden eröffnet und beginnt i.A. mit einem Kinderfest am Samstag Nachmittag, das durch die Mütter im SVT ausgerichtet werden soll. Auch der Gruppe der Seglerfrauen gebührt ein besonderer Dank für ihre tatkräftige Unterstützung in der Vergangenheit.

Das Hafenfest ist offen für alle Mitglieder und Freunde des Vereins. Sowohl über Land als auch übers Wasser kommend sind sie uns willkommen. Im Hafen kann es dann schon mal eng werden; da hilft dann nur noch zusammenrücken.

Gegen ca. 18:00 Uhr wird das Kinderfest beendet, so dass auch die Erwachsenen zu ihrem Recht kommen können. Für die Ausgestaltung und den Ablauf fühlen sich die Vergnügungswarte zuständig. Zum Tanz steht uns meistens Life-Musik zur Verfügung. Die Messeökonomie sorgt für das leibliche Wohl.

Glücklicherweise stehen als Nachtlager nach dem fröhlichen Abend die Kojen der Boote bereit, so dass die Autos nicht mehr bewegt zu werden brauchen.

Der nächste Morgen beginnt mit einem Frühstück in der Messe oder auf dem Gelände. Die Ausgestaltung des zweiten Tages variiert.

Oft gelingt es sogar, das Hafenfest mit einer seglerischen Veranstaltung im Jollensegeln zu verbinden. In der Vergangenheit war hier so z.B. eine Jugendkreismeisterschaft möglich. Wenn das terminlich zusammen passt, versuchen die Jugendwarte die Veranstaltung stets mit den Vergnügungswarten abzustimmen und zu kombinieren. Für den SVT und auch für seine segelnden Gäste bereichert das die Veranstaltung.

Übrigens: Oft bietet das Hafenfest die Gelegenheit beim Auf- und Abbau ein paar Arbeitsdienst-Stunden zu leisten. Ein Gespräch mit den Takelmeistern oder den Vergnügungswarten lohnt sich.

Stiftungsfest

Das Stiftungsfest ist die Geburtstagsfeier des SVT. Es wird auch stets in festlicher Atmosphäre begangen. Das Stiftungsfest findet jährlich statt, und zwar meistens am ersten Samstag im Dezember. Damit liegt der Termin nahe am Gründungstag des SVT , dem 7. Dezember 1902. Wegen der großen Zahl der Teilnehmer findet diese Veranstaltung außerhalb unserer Messe statt. Die Veranstaltungsorte variieren.

Das Stiftungsfest wird eröffnet durch die Eröffnungsansprache des Vorsitzenden. Der weitere Verlauf ist variabel, jedoch hat sich in der Vergangenheit eine gewisse Zweckmäßigkeit im Ablauf herausgebildet, so dass der größte Teil der Reden noch vor dem Abend-Buffet durchgeführt wird. Neben der gelegentlichen Ehrung externer Gäste, besteht dieser Teil in der Hauptsache aus der Ehrung besonderer seglerischer Leistungen.

Nach dem Abend-Buffet obliegt der weitere Ablauf der Phantasie der Vergügungswarte und der Mitglieder, die gerne zur Unterhaltung beitragen möchten. Auf jeden Fall gibt es jede Menge Musik und Tanz mit Unterhaltsamen Show-Einlagen in den Pausen.

Zum Stiftungsfest werden alle SVT-Mitglieder schriftlich eingeladen. An befreundete Vereine geht eine Sammeleinladung mit der Bitte um Bekanntgabe im Verein. Um Portokosten zu sparen, werden die Einladungskarten oft schon in den vorangehenden Monatsversammlungen verteilt. Übrig bleibende Einladungen werden per Post verschickt.

Den Spaß am Stiftungsfest sollte sich kein Mitglied entgehen lassen. Anmeldungen dazu werden in der Messe entgegengenommen. Teilnehmen darf jeder. Mitglieder bringen ihre Freunde mit, Mitglieder aus befreundeten Vereinen melden sich an, und hin und wieder freuen wir uns sogar über Besuch aus Politik und Gesellschaft.

Mit der Anmeldung nehmen die Vergnügungswarte auch die Wünsche zur Platzierung entgegen. Dabei wird die Belegung der Tische bestmöglich an die Wünsche der Gäste angepasst, so dass jeder in seiner gewünschten Tischgesellschaft verweilen kann.

Jugendveranstaltungen

Optimisten-Regatta (OR)

Die OR ist eine besondere Veranstaltung des SVT für die Jugendsegler. Hier werden je nach Ausschreibung unterschiedliche Leistungsstufen der Optimisten auf den Breitling geschickt und gelegentlich auch von anderen Jollentypen begleitet. In den letzten Jahren ist die OR immer auch als Ranglisten-Regatta abgehalten worden.

Die OR findet im SVT zu unterschiedlichen Terminen statt. Sie ist entweder alleine stehend am zweiten Septemberwochenende oder sie wird im Zusammenhang mit dem Hafenfest des SVT vorgezogen. Die Ausschreibung wird jeweils rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Mit der OR geht immer auch ein reichhaltiges Programm an Land einher, damit auch die begleitenden Eltern auf ihre Kosten kommen. Kostengünstige Versorgung mit Speisen und ein selbst gemachtes Kuchenbuffet sorgen für das leibliche Wohl.

Die Organisation der Veranstaltung übernehmen die Jugendwarte. Für das Schiedsgericht hat sich dankenswerterweise der Segelwart zur Verfügung gestellt.

Regelmäßige Veranstaltungen

Mittwochssegeln

Das Mittwochssegeln (MWS) findet in der Segelsaison jeden Mittwoch Abend auf der Trave statt. Es wird gemeinsam mit den nahen Trave-Vereinen organisiert. Mitmachen kann jeder, der möchte. Der erste Start ist um 18:00 auf der Schlutuper Wiek. Weitere Starts folgen im Abstand von 10 Minuten. Die Vermessung der Yachten erfolgt nach DSV-Yardstick unter Berücksichtigung von Trave-Besonderheiten. Der Kurs reicht bis zum Beginn der Pö.-Wiek. Bei Windmangel wird abgekürzt, indem das Zielschiff dem Feld entgegen fährt und die Ziellinie neu auslegt.

Das MWS ist keine Regatta, sondern ein Übungssegeln, wenngleich über die gesamte Saison eine Wertung punktspielartig ausgesegelt wird. Das MWS ist offensichtlich ein hervorragendes Training für unsere Regatta-Segler. Die Erfolgszahlen belegen das.

Unter dem Titel MWS wird an einem Sommerwochenende auch ein sog. Saison-Höhepunkt durchgeführt. Diese Veranstaltung verbindet eine Wettfahrt am Tage mit einer gesellschaftlichen Veranstaltung am Abend. Auch diese Veranstaltung ist offen für Jedermann, der mitsegeln möchte.

Wir freuen uns im SVT ganz besonders, über den Kontakt des MWS schone viele neue junge Mitglieder für den Verein gewinnen zu können.

Stammtische

Im SVT gibt es diverse Stammtische, die sich regelmäßig zusammenfinden. Die beständigsten darunter sind die Montagsrunde und das Treffen der Seglerfrauen.

Alle Stammtische haben sich historisch betrachtet quasi von selbst gegründet und gehören inzwischen zu den regelmäßigen Ereignissen im SVT. Prinzipiell kann jedem Stammtisch jedes Mitglied und jeder Gast beiwohnen, jedoch haben sich in der Praxis gewisse Teilnehmerkreise herausgebildet, die in Alter und Interesse gut zusammenpassen.

Die Montagsrunde trifft sich jeden Montag am späten Nachmittag zum Klönschnack, oft bis in den Abend hinein. Obwohl ab und zu auch Damen gerne begrüßt werden, ist diese Runde bislang hauptsächlich eine Domäne der Herren. Es gibt wohl kein Thema aus SVT, Gesellschaft und Politik, für das dort nicht die richtige Lösung gefunden wird…

Die Seglerfrauen treffen sich immer am dritten Montag im Monat um 19:00 Uhr in der SVT-Messe. Die Teilnehmerinnen sind in der Hauptsache die Ehefrauen und Lebensgefährtinnen der aktiven Segler. Die Runde trifft sich in der SVT-Messe zum Klönschnack und organisiert darüber hinaus Kurzreisen, Theaterbesuche, Kulturprogramm und diverse andere gesellschaftliche Veranstaltungen.

Stander

Der Stander schmückt neben dem Briefpapier auch unseren Flaggenmast im SVT. Auch die Yachten der Mitglieder führen den Stander im Rigg als Zeichen der Zugehörigkeit zum SVT. Als Voraussetzung für das Führen des Standers muss die Yacht in der Yachtliste des SVT verzeichnet sein, und der Eigner muss einen gültigen Standerschein besitzen.Der Stander ist das Vereinsabzeichen des SVT, oder Neudeutsch würde man sagen: Das Logo des SVT. Er zeigt auf weißem Grund ein liegendes schwarzes Balkenkreuz, das mit schmalen Streifen in weiß und rot eingefasst ist.

Standerscheine werden ausgegeben an Fördernde und Aktive Mitglieder, die gem. DSV-Vorgabe im Besitz der für die Führung der Yacht notwendigen Führerscheine sind. Bei uns bedeutet das, Sportbootführerschein See und BR-Schein oder neuerdings Sportküstenschifferschein (SKS).

Offiziell wird der Stander gem. „Yachtetikette“ in der „Seemannschaft“ im Masttop gefahren. Wenn dort keine Möglichkeit ist, darf der Stander auch unter der Backbord-Saling gefahren werden. Das ist sicherlich heutzutage die Regel geworden, obwohl es im Masttop allemal schöner aussieht.

Ist ein Bootseigner in mehreren Vereinen Mitglied, so dürfen mehrere Stander untereinander gesetzt werden. Der Stander des Vereins, in dem das Mitglied seinen Heimathafen hat, ist dabei an höchster Stelle zu führen. Auch der Stander der Kreuzer-Abteilung des DSV wird im Prinzip wie ein Vereinsstander gesehen. Er gehört ebenfalls unter der Vereinsstander, wenn der Skipper ihn denn zeigen möchte.

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