Versicherung

Yachteigner ohne Vollkaskoschutz leben risikoreich

Eine Nachlese zum Winterprogramm „Sicherheit auf dem Wasser“

Unser Segelwart hat sich etwas einfallen lassen. Nicht nur Reiseberichte sind Themen seines Winterprogramms, sondern auch die „Sicherheit auf dem Wasser“. Immerhin hatten wir im vor drei Jahren beim Auslagern einen Schaden, dessen Regulierung dem Vorstand einige Kopfschmerzen bereitete und zu ergänzenden Maßnahmen im Versicherungsschutz des Vereins führte.

Im Zuge dieser Maßnahmen sollte nun allen Vereinsmitgliedern erneut Gelegenheit gegeben werden, Fragen an einen erfahrenen Regulierer von Yachtschäden zu stellen und so den Stand ihres eigenen Versicherungsschutzes zu überprüfen. Leider machten davon nur 20 Damen und Herren Gebrauch. Die aber haben es, so glaube ich, nicht bereut. 

Wohl vorbereitet erscheint der eingeladene Referent, Herr Ole Pietschke, vom bekannten Yachtmakler PANTAENIUS und bereitet in Wort und Bild ein wahres Feuerwerk von Schadenszenarien vor uns aus – kein trockener Versicherungsvortrag, sondern mit wachsender Spannung von Schaden zu Schaden: Wir Teilnehmer fiebern schon dem Unglück entgegen, das der nächsten Yacht passieren wird…

Interessant ist dabei die Schadenhäufigkeit, anhand derer Herr Pietschke Ereignisse und Lehren daraus vor uns ausbreitet. So führten in den letzten Jahren folgende Ursachen zu Schäden an Schiffen oder sogar deren Totalverlusten (in umgekehrter Reihenfolge ihrer Häufigkeit):

  1. Schiffstransporte (hierunter fällt z. B. unser Schaden vom letzten Jahr)
  2. Feuer durch Heizlüfter (2000 W sind zu viel!), Kabelbrände (aufgrund zu kleiner Querschnitte), Ladegeräte (ohne Abschaltautomatik), Batterien (Kurzschlüsse) oder unsachgemäß gehandhabte Kraftstoffe

(Lehre: Kraftstofftank vor dem Winterlager randvoll auffüllen!)

  1. Wassereinbruch / Sinken

Kann z. B. auch unseren Winterliegern bei Eisgang im Hafen passieren!

  1. Technische Defekte, Maschinenschäden

Auch für Segelyachten denkbar, z. B. in Legerwall-Situationen, in Tidengewässern oder bei fehlender Kühlwasserzufuhr, wenn das Seeventil mit Muschelbesatz zugewachsen ist.

  1.      Diebstahl (z. B. eines mit einer Kette gesicherten Außenborders),

Einbruch-Diebstahl (aus der verschlossenen Yacht heraus) oderVandalismus aller Art

  1.   Grundberührung, Strandung
  2.    Höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag, Seegang und schließlich als

            „Schadenursache Nr.1“

  1. Kollisionen aller Art.

Als Resumé eines schon ´mal vorweg:
Der allgemeine Glaube – wenn er denn noch vorhanden sein sollte – dass für alle diese Schäden auf dem SVT-Gelände der Verein verantwortlich ist und daher unsere Vereinshaftpflicht-Versicherung zahlen muss, ist ein absoluter Irrglaube!

Wie schon erwähnt, hat der Verein eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Schiffe, insbesondere beim Ein- und Auslagern, zu verbessern. Es gibt aber eine ganze Reihe von Situationen, wo man ohne eigenen Vollkaskoschutz gar nicht auskommt. Denken wir nur an Schäden an unserer Halle – wie vor drei Jahren geschehen. Das ist „Höhere Gewalt“, und die Gebäudeversicherung zahlt (wie geschehen) nur für die Halle, nicht aber für Schäden an Schiffen, die z. B. durch herabfallende Dachteile oder gar durch das Losreißen des Hallentores verursacht werden.

Auch in allen anderen Fällen der Ziffern 2 und 5 bleiben auch die Eigner benachbarter Yachten, die mit geschädigt wurden, auf diesen Schäden sitzen, sofern der Verursacher nicht einwandfrei ermittelt werden kann. Hier hilft stets nur die Vollkasko-Versicherung für das eigene Schiff.

Geht im Hafen oder in Küstennähe ein Schiff auf Tiefe und hat das kein anderer verschuldet, so wird – unabhängig, ob er daran Schuld war oder nicht – grundsätzlich dem Eigner die Bergung, Beseitigung und Entsorgung des Wracks zur Auflage gemacht. Das zahlt dann wiederum nur seine Vollkasko-Versicherung; aber nur bis zur Höhe der Versicherungssumme (i. d. R. als sogenannte „Feste Taxe“ vereinbart). Geht also das ganze Geld für die Bergung drauf, bleibt für die Reparatur oder den Kauf eines anderen Schiffes nichts mehr übrig. Daher: Feste Taxe sollte nicht nur dem Schiffswert mit aller Ausrüstung entsprechen, sondern immer noch zusätzlich einen Anteil für Bergungskosten enthalten. Das sollten insbesondere die Eigner der Yachten bedenken, die in unserm Hafen überwintern. 

Nun haben viele von uns für ihr Schiff einen Vollkaskoschutz. Aber ist der auch ausreichend, oder wiegen wir uns in falscher Sicherheit? Hier seien nur fünf Fallstricke genannt, die bei lückenhaften Schutz zum Verhängnis werden können: 

  • Eine „Feste Taxe“ ist zwar vereinbart, dennoch zahlt der Versicherer im Schadenfall nur den Zeitwert und damit deutlich weniger als erwartet.

Hier müsste es in einer korrekten Police lauten:

“Versicherungswert ist der Neuwert (= Wiederbeschaffungswert für gleichartige neue Sachen). Die Höhe dieses Wertes ist als Taxe festgeschrieben auf den Gesamtbetrag der in der Police ausgewiesenen Versicherungssumme. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.“

Finden Sie einen solchen oder ähnlichen Text nicht in Ihrer Police, dann fragen Sie Ihren Versicherer ausdrücklich, ob bei ihm die Anwendung des § 76 VVG (= Zeitwertversicherung) definitiv ausgeschlossenist!

  • Landtransporte zum und vom Winterlager sind nicht mitversichert.

Hier müsste es in einer korrekten Police lauten:

„Für Landtransporte innerhalb Europas besteht Versicherungsschutz, es sei denn, das Transportmittel hat nicht die erforderliche Eignung…“

Fehlt dieser Passus in Ihrer Police, dann lassen Sie den Einschluss von Landtransporten, zumindest auf dem Vereinsgelände, unbedingt aufnehmen und verlangen Sie darüber einen schriftlichen Nachtrag zur Police!

Zum Transportmittel nur so viel: Unsere „Hugos“ sind geeignet im Sinne der Bedingungen, nicht aber selbst gebaute, nicht vom TÜV abgenommene Anhänger! Anhänger mit Schiffen darauf sollten überdies im Winterlager immer so aufgebockt werden, dass die Räder entlastet werden. Denn ein Reifen, der im Winter einen Standschaden erlitten hat und im Frühjahr beim Auslagern platzt, kann im Schadenfalle bereits zu einer Ablehnung des Versicherers führen.

  • Die Kosten für Wrackbeseitigung und Bergung werden nicht übernommen.

Hier müsste es in einer korrekten Police lauten:

„Aufwendungen, insbesondere auch für Bergungs- und Hilfsleistungen Dritter … hat der Versicherer zu ersetzen, auch wenn sie erfolglos geblieben sind. Dasselbe gilt für Aufwendungen, die zurWrackbeseitigung und Entsorgung erforderlich sind.“

Auch hier der Tipp: Diesen Passus nachträglich in die Police einschließen und sich das per Nachtrag bestätigen lassen.

  • Versicherungsschutz ist auch sonst nicht umfassend.

Hier müsste in einer korrekten Police das ganze Spektrum versicherten Gefahren etwa wie folgt aufgelistet sein:

„Der Versicherer haftet für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen bei Strandung,Wassereinbruch, Sinken, Angrundgeraten, Brechen/Knicken/Verwinden von Masten, Bäumen, Spieren, Reißen von stehendem und laufendem Gut, Unfall, Brand, Sengen, Schmoren, Kurzschluss, Blitzschlag, Explosion, höherer Gewalt, Einbruchdiebstahl, Raub, Piraterie, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, mut- und böswilligen Handlungen dritter Personen (z. B. Vandalismus), sowie Zusammenstoß mit festen oder schwimmenden Gegenständen.“

Hier sollte jeder Eigner selbst überprüfen, welche Punkte ihm für sein Schiff wichtig sind, und seine Police daraufhin ergänzen lassen.

  • Das Fahrtgebiet des aktuellen Törns ist nicht versichert.

Wir Ostseesegler haben als Fahrtgebiet oft nur „unseren großen Teich“ versichert. Aber schon die Fahrt Elbe abwärts von Brunsbüttel bringt uns in die Nordsee! Und geht es nach England oder an die norwegische Fjordküste, denn sollte man für diese Saison seinen Versicherungsschutz erweitern lassen. Der Versicherer ist dazu gerne bereit – meist sogar ohne Mehrprämie.

Hat der Eigner alle genannten Punkte bedacht oder nachträglich in seine Police eingeschlossen bekommen, dann ist er auf der sicheren Seite. Was aber, wenn ein Versicherer sich ziert oder erst gar nicht antwortet? Dann sollten die Alarmglocken schrillen und der Wechsel zu einem geeigneteren Versicherer ins Auge gefasst werden.

Und noch zwei Tipps zum Abschluss:

Vollkasko muss nicht teuer sein! Die meisten Versicherer am Markt geben bis zu 40 % Rabatt auf die Prämie, manche sogar schon von Vertragsbeginn an (so zahlt der Chronist z. B. für 36.000,- €  Feste Taxe bei 375,- € Selbstbeteiligung eine Jahresprämie von Brutto 376,- €).  Und wer Mitglied der Kreuzerabteilung des DSV ist, für den halbiert sich bei einem Versicherer im Schadensfalle sogar die Selbstbeteiligung – für nur 18,- € Jahresbeitrag bei der Kreuzerabteilung ein lukratives Angebot!

Liebe SVT-er, der Chronist hofft, Ihre Gedanken auf einige überlegenswerte Punkte gerichtet zu haben. Auf keinen Fall wollte er hier nur Versicherungsbedingungen ausbreiten und Sie damit alleine lassen. Für Fragen steht er Ihnen daher gerne zur Verfügung.

Wolfgang Heger

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