Wertstoff- und Abfallerfassung im SVT

Im Einklang mit der Natur sich fort-bewegen, das ist Segeln.

Jeder Segler möchte daher auch in seinem Hafen natur- und umweltverträglich liegen und die Vorzüge eines gepflegten
und schönen Hafens genießen.

Dazu gehört auch der sorgsame Umgang mit Abwasser und Reststoffen, die beim Umgang mit dem Boot anfallen.

Da die Sortierung der Wertstoffe und ihre Verwertung kostenfrei ist und den Anfall an Restmüll reduziert, können so
neben dem Umweltbeitrag auch Kosten gespart werden.

Auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Sportboothafen Verordnung verpflichtet den Segler
zum entsprechenden Handeln, ähnlich wie jeder Segler die Regeln auf See einhält.

Bitte sortieren
Altpapier bitte in den blauen Behält

Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Bücher, Kataloge, Prospekte, Schreibpapier, Schulhefte, Notizzettel, Papier
aus EDV-Anlagen, Packpapier, flachgelegte Kartons, Schachteln, Pappe usw.

Altglas bitte in den grünen Behälter

Flaschen, Trinkgläser, Nutella-, Marmeladen- und andere Gläser usw. Einwurf Grün-, Weiß- und Buntglas mit Korken

Verschlüsse in gelben Behälter!

Leichtverpackung bitte in den gelben Behälter

Kunststoffe: Tragetaschen, Tüten, Beutel, Säcke, Plastikfolien, Obstnetze aus Plastik, Plastikflaschen und –tuben,
Spül- und Putzmittelflaschen, Behälter für Körperpflegemittel, Joghurt- und Margarinebecher, Plastikbecher,
Fleischbehälter, Obstbehälter, Styroporverpackungen usw.
Verbundverpackungen: Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen für Kaffee, sonstige Verpackungen

Metalle: Getränke- und Konservendosen, Gebäck- und Teedosen, Verschlüsse, Deckel, Alufolien, Tuben, sonstige
Kleinmetalle

Restmüll bitte in den grauen Behälter

In die graue Restmülltonne alle nicht verwertbaren und nicht schadstoff-haltigen Abfälle, sowie hausmüllähnliche
Gewerbeabfälle wie z.B.: kalte Asche, Zigarettenkippen, Tapeten, Glühbirnen, Windeln, Staubsaugerbeutel,
mineralische
Rückstände, organische Rückstände

Nicht in die graue Restmülltonne gehören: Bauschutt, Schadstoffe, Wertstoffe,
Elektro- und Elektronikgeräte!

Die kostenlose Rücknahme erfolgt über den Handel oder auf den Recyclinghöfen.

Elektro- und Elektronikgeräte sind:

Haushaltsgroßgeräte wie z.B.:Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Gefrierschränke
Informations- und Telekommunikations-geräte wie z.B. Funkanlagen, Antennen, Schiffselektronik wie GPS und
Anzeige-geräte, Radio, Fernseher, Computer, Telefone, Faxgeräte
Gasentladungslampen wie z.B.: Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
Haushaltskleingeräte wie z.B.: elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Überwachungs- und
Kontrollelemente,
Sport- und Freizeitgeräte

Batterien, Akkus undSchadstoffe

Schadstoffe dürfen nicht in die graue Restmülltonne!

Im Sondermüllcontaier folgende Schadstoffe entsorgen:

  • Farb- und Lackreste, Antifouling und Lösungsmittel in den ASB Behälter für Farbreste
  • Altöl in den Altölbehälter
  • Fette, ölhaltige oder kraftstoffhaltige Putzlappen, Ölfilter, Farbrollen, Pinsel in den Behälter für Filter und
    Aufsaugmassen

Tipps zum Verhalten im Hafen und bei Arbeiten am Boot:

  • Kaufen Sie Lebensmittel möglichst frisch und unverpackt
  • Benutzen Sie Stofftasche, Korb oder Einkaufsnetz.
  • Kaufen Sie Getränke in Pfandflaschen
  • Wählen Sie Vorrats- und Nachfüllpackungen
  • Verwenden Sie auch bei Festen Hart-kunststoff- oder Porzellangeschirr und Gläser
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit keine Lösemittel, alle Farben u. Antifouling sind so hergestellt, dass sie ohne
    Lösemittel zu verarbeiten sind, benutzte Pinsel und Farbrollen nicht auswaschen!
  • Vollständig entleerte Farbdosen in die gelbe Tonne
  • Vermeiden Sie ölhaltiges Bilgenwasser, indem Sie den Motorraum vollständig sauber halten, füllen Sie Kraftstoffe
    sorgfältig ein, für ölhaltiges Bilgenwasser Aufsaugtücher verwenden
  • Altöl und Batterien dort abgeben, wo sie neue kaufen
  • Nächster Recyclinghof in unserer Nähe: Lübeck–Kücknitz-Herrenwyk: Masselbett 2a (in der Nähe des alten Kühlturms
    der Metallhütte)
Abwasser

Unsere Annahmestation für die Entleerung der Fäkalientanks ist im Passathafen!

Jahresbericht des Umweltbeauftragten 2013

 

1.Gewässergüte der Trave und im Hafen

 Die Gewässergüte der Flüsse und Meere gibt die Belastung mit organischen und biologisch abbaubaren Substanzen an und ist in 7 Klassen eingeteilt.

Die Trave ist eingestuft als mäßig belastet. In einige Bereichen ist sie kritisch belastet, insbesondere in Bereichen wie Hafenanlagen und Einläufe von Kläranlagen.

So sind die Belastungsschwerpunkte der unteren Trave im Bereich des Skandinavienkai, Schlutup, Herrenwyk, Siems, und im Bereich der verschlossenen  Trave am Ende des Breitlings.

Durch Hoch- bzw. Niedrigwasser wird die Trave sowohl mit Meerwasser durchspült, intensive Niederschläge beschleunigen die Verbesserung der Wasserqualität, sofern nicht Fremd- und Nährstoffe von Regenwassereinläufe der Straßen und Plätzen zu einer Anreicherung der organischen Stoffe führen.

Die Trave liegt eher im regenarmen Gebiet von Schleswig Holstein.

organischen Stoffe führen.

Die Trave liegt eher im regenarmen Gebiet von Schleswig Holstein.

Aber genau in unserem Hafen führt der Regenwassereinleiter der Vorflächen der Mautstation regelmäßig bei Niederschlägen zu einem erheblichen Eintrag von organischen Fremdstoffen, die zu einer kritischen Wasserqualität in unserem Hafen führt.

Im Vergleich zu anderen Gewässern ist die Belastung der Trave seit Schließung der Metallhütte drastisch zurück gegangen und weist heute eine bessere Gewässergüte als die Weser oder der Greifswalder Bodden auf. Die besten Wasserqualitäten finden wir in der Müritz oder den Gewässern von Fehmarn.

2.Emissionsschutz

Ab 2014 müssen alle neuen Bootsmotoren einer anderen Abgasrichtlinie entsprechen. Sie ist an die als streng geltenden amerikanischen TIER-III-Regelungen angepasst.

Die in der neuen Sportboot- Direktive geforderte Abgasreinigungsanlage ist dabei keineswegs ein Katalysator oder Partikelfilter, in einem nassen Auspuffsystem schwerlich vorstellbar, sondern bereits in Form von Abgasrückführung und Ähnlichem in die Motoren integriert. Die geforderten Grenzwerte erfüllen die am Markt befindlichen Motoren zum großen Teil bereits heute. Es ändert sich also nur bei den neuen Schiffen die Technik, nicht für Eigner älterer Motoren: Es besteht Bestandsschutz.

Ebenso angepasst wurde der Begriff Antriebsmotor. Er wurde weiter gefasst, um in Hybridsystemen auch die dort verwendeten Verbrennungsmotoren mit zu berücksichtigen. Logisch, denn schließlich sollen ja auch die verwendeten Stromerzeuger, auch wenn sie nicht direkt für den Antrieb gedacht sind, möglichst saubere Abgase in die Umwelt pusten.

Sonderregelungen, wie etwa für den Bodensee, bleiben weiterhin bestehen, sollen aber mithilfe der EU-Kommission europaweit harmonisiert werden.

Weitere Regelungen im Detail:

So wurde etwa bestimmt, dass Backskisten, in denen Behälter für Ottokraftstoffe gelagert werden, also zum Beispiel der Kanister für das Dingi, belüftet sein müssen.

Auch die Definition des Begriffs „Sportboot“ wurde mit größer als 2,5 und kleiner als 24 Meter genau definiert.

Außenborder müssen mit einer Not-Stopp-Leine ausgerüstet sein. In Deutschland nichts Neues, in anderen EU-Staaten allerdings schon.

Sportboote müssen einen leicht zugänglichen Stauraum für Rettungsmittel in ausreichender Anzahl für die an Bord maximal zugelassenen Personen aufweisen. Das klingt sinnvoll, wird aber auf offenen Segeljollen, wie etwa einem Laser, der definitionsgemäß ein Sportboot ist, schwierig.

3.Abfall- und Wertstoffwirtschaft

Die Mitglieder des SVT erfassen und sortieren die Wertstoffe vorbildlich. Fast ¾ aller anfallenden Rückstände findet den Weg in die Verwertung.

Die Wertstofferfassungsrate stabilisiert sich auf hohem Niveau. Deutlich mehr Metalle wurden erfasst und dem Recycling zugeführt, auch die Rückgabe von Motorenölen stieg an, das gebrauchte Motorenöl aus unseren Maschinen weist eine sehr gute Qualität auf und wird von den Recyclingunternehmen gegen Bezahlung gern zurück genommen.  Durch die erzielten Erlöse konnten die Aufwendungen für die Abfallwirtschaft reduziert werden.

Ralf Giercke

Die zehn goldenen Regeln

für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur

Die zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur sind im November 1980 vom DEUTSCHEN SEGLER-VERBAND gemeinsam mit den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Olympischen Sportbund und mit dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.

1. Sensible Bereiche

Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen. 

2. Abstand halten

Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. 

3. Naturschutzgebiete

Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. 

4. Feuchtgebiete

Nehmen Sie in „Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig. 

5. Starten und Anlanden

Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann. 

6. Lebensräume

Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden. 

7. Im Watt

Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe 

8. Beobachtung

Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne. 

9. Sauberes Wasser

Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt der Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen, genauso wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten. 

10. Information

Machen Sie sich diese Regeln zu Eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.

Umweltverträgliche Bootsreinigung während der Winterliegezeit

Anforderungen der Umweltgesetzgebung                                                          

Da die Autowäsche auf unserer Auffahrt nicht mehr erlaubt ist, ist es inzwischen für uns selbstverständlich geworden, unsere PKWs in die Waschanlage zufahren oder die Reinigung in speziell eingerichteten Autowaschplätzen durchzuführen. Das Waschwasser wird in diesen Einrichtungen aufgefangen, gereinigt und der Kanalisation zugeführt. Die gleichen Anforderungen wie für PKWs gelten aber auch für Boote, die an Land stehen. Die Umweltgesetzgebung differenziert gar nicht zwischen PKW oder Booten oder anderes, sie umfasst alle Fahrzeuge. Da wir unsere Yachten aber nicht in Waschanlagen reinigen können bleiben nur zwei Alternativen: A) wir verwenden kein Wasser oder B) die Fläche, auf der wir die Boote reinigen ist wasserundurchlässig, z.B. Asphalt und das Waschwasser wird aufgefangen und mittels Aufbereitungsanlage so von Schadstoffen befreit, dass wir das Abwasser der Kanalisation zuführen dürfen. In der Regel stehen unsere Yachten jedoch auf Erdreich oder Flächen, die keine Auffangeinrichtungen haben. So bleibt meistens nur Lösung A zur Verfügung.

 

Bootsreinigung ohne Wasser                                                                

Nach dem Auskranen werden unsere Rümpfe abgespritzt, anschließend zum Liegeplatz verbracht und mit einer Plane abgedeckt. Im Frühjahr sind letzte Reste von organischem Material, Staub und sonstige Verschmutzungen vom Rumpf zu entfernen. Da die meisten Rümpfe entweder aus GFK oder Lackiert sind, weist diese Kunststoff- Oberfläche eine entsprechende Polarität, Adhäsion und eine leicht alkalische Oberfläche auf. Genau zur Begegnung dieser Fakten werden im Handel zahlreiche Oxalsäurehaltige Produkte wie z.B. vom HEMPEL: xyz oder von YACHTICON: zxy angeboten, die sich hervorragend zur tiefgreifenden Rumpfreinigung eignen.                                

Tipp: Man nehme eine Maurerkelle mit Schwamm, feuchte ihn an und streue das oxalsäurehaltige Produkt auf den Schwamm. Mittels großer kreisender Bewegungen wird das Produkt auf den Rumpf aufgetragen. Nach einer Einwirkzeit von ca. 10min. reagiert die Oxalsäure, in dem sie alle Rückstände an- bzw. auflöst.                                Übrigens ist Oxalsäure eine schwache organische Säure, die auch in Spinat oder Rhabarber vorkommt und sich nach Reaktion vollständig umwelt- und naturverträglich auflöst.                                                                                   

Tipp: Anschließend werden die Reste mit einem „HARA“ Automatikwischer oder ähnlichem abgewischt. Dank seines beweglichen Stiels und dem Mikrofaser Wischbezug lässt sich der Rumpf leicht und vollständig säubern. Die Mikrofasern des Wischbezuges wirken übrigens am GFK Rumpf auf Grund der Polarität der Oberfläche besonders gut, viel besser, als auf unseren Fußböden.

 

Rumpfversiegelung                                                                                       

Nach dieser Reinigung ist eine Versiegelung der Oberfläche erforderlich. Hierfür bietet der Handel zahlreiche Polituren, Wachse oder Nano- Produkte an. Je glatter und wasserabweisender die Oberfläche ist, je länger bleibt sie sauber. So sind teflonhaltige Produkte sehr empfehlenswert, da sie beide Eigenschaften umfasst. Bei neuen Booten eignen sich insbesondere Produkte mit Nano-Partikeln, die hochglatte Oberflächen erzeugen. Nicht so empfehlenswert sind reine Wachse, da die organische Oberfläche schnell ihre Eigenschaften durch Abspülungen vom Deck und Mikroorganismen aus der See verliert.

Bordelektrik

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