Liebe Segler,
natürlich gelten die Kontaktvermeidungsregeln auch für unser Übungssegeln auf der Trave.
Jeder Skipper ist angehalten die Regeln auf seinem Boot zu befolgen.
Für das Segeln gelten die Regelungen zur Sportausübung nach der aktuellen Landesverordnung.
§11 regelt die Ausübung von Sport außerhalb und innerhalb von Sportstätten.
Da das Segeln keinen kontaktfreien Sport darstellt, ist das Segeln lediglich mit Personen des eigenen Haushaltes zulässig, oder es segeln zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam.
Die aktuelle Landesverordnung gilt bis zum 09.05.2021.
Eure SVT-Segelwarte