Im Hinblick auf die Auslagerungsarbeiten des Segelvereins Trave wird ein Hygienekonzept erstellt.
Es gelten die allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln und allgemeinen Abstandsregeln, die behördlicherseits zum o.g. Auslagerungstermin festgelegt werden.
Beim Auslagern der Boote werden einzelne Arbeitsgruppen von maximal fünf Personen gebildet. Die einzelnen Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgruppen werden namentlich auf Namenslisten geführt und im Planungsvorfeld für den gesamten Zeitraum des Auslagerns auf ihre Arbeitsgruppe fest eingeteilt.
Es ist obligat, dass die einzelnen Arbeitsgruppen nicht vermischt werden und singulär auf ihren getrennten Arbeitsbereichen eingesetzt werden.
Die Kontaktvermeidungsregeln werden dadurch eingehalten.
Die Arbeitsgruppen und die getrennten Arbeitsbereiche werden von den Takelmeistern bestimmt, die auch
die Namenslisten der Arbeitsgruppen führen.
Das Tragen von Medizinischen-Masken wird für alle Beteiligten des Arbeitsdienstes obligat vorgeschrieben. Der Arzt Dr. med. Ralf Wiedener wird vor Beginn des Arbeitsdienstes einen Coronatest bei jedem namentlich aufgeführten Mitglied des Arbeitsdienstes durchführen.
Bei positiven Testergebnis werden die vorgeschriebenen medizinischen Maßnahmen eingeleitet.
Die Arbeitsgruppen werden wie folgt aufgeteilt.
Eine feste Arbeitsgruppe wird ausschließlich im Kranbereich eingesetzt. Die Boote werden verlascht und mit dem Kran zu Wasser gebracht. Beim Slippen und Kranen sind in dieser Arbeitsgruppe tätigkeitsbedingt die Abstandsregeln aufgehoben. Die Kontaktvermeidungsregeln zu den anderen Arbeitsgruppen gelten in jedem Fall.
Die Arbeitsgruppe im Kranbereich trägt obligat einen Mundschutz mit Medizinischen-Masken und durchläuft im Vorfeld des Einsatzes am 16.04.2021, 17.04.2021 und 18.04.2021, jeweils morgens vor Beginn des Arbeitseinsatzes einen Corona-Schnelltest.
Der Coronaschnelltest wird von dem Arzt Dr. med. Ralf Wiedener durchgeführt.
Es werden vier weitere Arbeitsgruppen mit jeweils fünf Personen gebildet, die unabhängig voneinander und räumlich streng getrennt, Boote aus den Winterlagerplätzen zum Kranbereich bewegen.
Beim Verholen der Boote sollen die gleichen Regelungen gelten wie beim Kranen der Schiffe.
Die Abstandsregeln sind in der jeweiligen Arbeitsgruppe tätigkeitsbedingt aufgehoben, das Tragen von Medizinischen-Masken wird obligat vorgeschrieben.
Zu Beginn des Arbeitseinsatzes werden am 16.04.2021, 17.04.2021 und am 18.04.2021 für die o.g. Arbeitsgruppen von dem Arzt Dr. med. Ralf Wiedener Coronaschnelltests durchgeführt.
Das Verholen der Schiffe durch die o.g. Arbeitsgruppen wird von den Takelmeistern zeitlich und räumlich koordiniert. Die Arbeitsbereiche werden so getrennt, dass die Kontaktvermeidungsregeln eingehalten werden, eine räumliche Vermischung der Arbeitsgruppen und Arbeitsabläufe ist ausgeschlossen.
Zum Verholen der Schiffe vom Kran zu den Liegeplätzen werden zwei unabhängige Arbeitsgruppen gebildet mit maximal drei Personen. Auch hier gelten die Kontaktvermeidungsregeln zu den anderen Arbeitsgruppen, innerhalb einer Arbeitsgruppe sind die Abstandsregeln tätigkeitsbedingt aufgehoben. Auf den zu verholenden Booten werden Medizinische-Masken zwingend getragen. Im Vorfeld werden Corona-Schnelltests, wie oben beschrieben, durchgeführt.
Zusätzlich wird eine Arbeitsgruppe Haus und Hof gebildet.
Die Arbeitsgruppe Haus und Hof wird auf 5 Personen limitiert und namentlich festgelegt. Jeweils zum Arbeitsbeginn wird, wie bei den o.g. Gruppen beschrieben, ein Coronaschnelltest durchgeführt. Das Tragen von Medizinischen-Masken ist obligat. Der Arbeitsbereich dieser Arbeitsgruppe ist räumlich streng getrennt von den anderen Arbeitsgruppen und wird so festgelegt, dass es keinen Kontakt zu den Arbeitsgruppen im Arbeitsbereich Bootstransport und Kranen kommen kann.
Während der Auslagerungsarbeiten, Bootstransport und Kranen der Boote ist der Zugang von Publikum oder Bootseignern untersagt. Es dürfen während der o.g. Arbeiten vom 16.04.2021 bis 18.04.2021 ausschließlich nur die namentlich aufgeführten Mitglieder der Arbeitsgruppen und die koordinierenden Takelmeister anwesend sein.
Die Sanitäreinrichtungen des Vereins dürfen von den oben genannten Gruppen genutzt werden, dabei wird es vermieden, die einzelnen Gruppen zu vermischen.
Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Einzelpersonen genutzt werden unter den vorgeschriebenen Hygienestandards. Die Nutzung der Sanitäranlagen wird in einem Einbahnstraßensystem erfolgen. Es gibt einen definierten Zugang zu den Sanitäranlagen und einen definierten Ausgang von den Sanitäranlagen. Begegnungen der im Einsatz befindlichen Mitglieder der Arbeitsgruppen werden so definitiv vermieden. Listen liegen vor den Sanitäranlagen aus, die Nutzung ist dort zu protokollieren. Vor Betreten und nach Betreten der Sanitäranlagen stehen Desinfektionslösungen bereit, so dass eine Desinfektion wirkungsvoll erfolgen kann. Der Sanitärbereich kann nur von Einzelpersonen genutzt werden. So werden die Kontaktvermeidungsregeln und Abstandregeln eingehalten.
Die eingeteilten Gruppen werden als Einzelgruppe Pausenzeiten einhalten. Die Pausenzeiten werden von den Takelmeistern festgelegt, die Pausenbereiche werden den Gruppen einzeln zugewiesen. Hierdurch wird ein Vermischen der Gruppen vermieden und die Pausenzeiten zeitlich entzerrt.
In den Pausenzeiten gelten die allgemeinen Abstandsregeln von 1,5 Metern. Es besteht soweit wie möglich Maskenpflicht.
Ein Corona-Schnelltest wird für alle namentlich festgelegten Mitglieder des Arbeitsdienstes jeweils um 8:00 Uhr morgens am 16.04.2021, am 17.04.2021 und am 18.04.2021 erfolgen und von dem Arzt Dr. med. Ralf Wiedener richtliniengerecht durchgeführt.
Die Tests werden für die einzelnen Gruppen getrennt durchgeführt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden vor dem Arbeitsdienst namentlich von den Takelmeistern festgelegt und verbleiben in ihren jeweiligen Gruppen für die gesamte Dauer des Arbeitsdienstes in den definierten Arbeitsbereichen. Eine Durchmischung der Gruppen bleibt untersagt.
Während des gesamten Arbeitsdienstes gelten die allgemeinen Kontaktvermeidungsregeln, Gruppen sollen maximal fünf Personen umfassen.
Während des gesamten Arbeitsdienstes vom 16.04.2021- 18.04.2021 gelten die allgemeinen Abstandsregeln. Ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen soll eingehalten werden. Es gelten Ausnahmen für das Slippen und Kranen, das Verholen der Boote nach dem zu Wasser lassen und dem Verholen der Boote aus den Winterlagern.
Es gilt während des gesamten Arbeitsdienstes Masken-Pflicht.
Das Tragen von Medizinischen-Masken wird vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen, die Takelmeister